Die Kulanzbedingungen sehen zwingend die Begutachtung eines Schadens durch ein von der BESt-F eG bestimmtes Fachunternehmen vor. Sollten Sie einen Schaden an der Primärseite Ihrer Heizung ohne vorherige Begutachtung durch das von der BESt –F eG beauftragte Unternehmen beheben, ist eine Kulanzleistung ausgeschlossen.
Nach Mitteilung an die BESt-F EG unterliegt das Kulanzverfahren folgenden Bedingungen:
1. Der Kunde der BESt-F eG erklärt im Falle eines Ausfalls seiner Heizungsanlage sein Einverständnis, dass ein von der BESt-F eG beauftragtes Fachunternehmen die Heizungsanlage des Kunden untersucht. Die Kosten dieser Untersuchung trägt die BESt-F eG.
2. Ergibt sich aus der Untersuchung, dass ein Schaden auf der Sekundärseite der Heizungsanlage vorliegt, finden diese Kulanzbedingungen keine Anwendung.
3. Liegt ein Schaden auf der Primärseite der Heizungsanlage vor und kann der Schaden durch eine Reparatur behoben werden, übernimmt die BESt-F eG den einen Selbstbehalt des Kunden von 250,00 Euro übersteigenden Betrag, sofern der Kunde sein Einverständnis erklärt, dass durch das von der BESt-F eG zu bestimmende Unternehmen auch gebrauchte Ersatzteile verbaut werden dürfen.
Ist der Schaden auf der Primärseite nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu reparieren, ist die BESt-F eG berechtigt, das defekte Bauteil (Kessel und/ oder Brenner) durch ein gebrauchtes, von der BESt-F eG dem Kunden leihweise zur Verfügung gestelltes Ersatzgerät (Leihanlage) zu ersetzen.
4. Werden durch den Einbau einer Leihanlage Arbeiten auf der Sekundärseite der Heizungsanlage erforderlich, die über den einfachen Anschluss der Leihanlage an die Sekundärseite der Heizung hinausgehen, sind die insofern entstehenden zusätzlichen Material- und Lohnkosten vom Kunden zu tragen.
5. Vertragspartner des Kunden wird bei Reparaturarbeiten das von der BESt-F eG bestimmte Fachunternehmen. Wird der Einbau eines Leihgerätes erforderlich, wird die BESt-F eG Vertragspartner des Fachunternehmens.
6. Der Selbstbehalt des Kunden bleibt auch im Falle eventuell erforderlicher weiterer Reparaturen auf der Primärseite der Heizung oder des Einbaus einer Leihanlage auf den Selbstbehalt in Höhe von max. 250,00 Euro begrenzt.
Die Kosten des Ausbaus der eigenen Anlage trägt der Kunde, die Kosten des Ein- und des Ausbaus der Leihanlage trägt die BESt-F eG.
7. Ersatzteile und Arbeitslohn für übliche Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten werden auch dann nicht von der BESt-F eG übernommen, wenn das Unterlassen der Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten ursächlich für den Schaden auf der Primärseite war. Verschleißteile sind von Kulanzleistungen ausgeschlossen.
8. Kann der Schaden auf der Primärseite nicht mit vertretbarem Aufwand repariert und von der BESt-F eG auch kein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden, besteht seitens der BESt-F eG die Bereitschaft, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft sowie den WLV ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zu beenden.
Bürgerenergie Steyerberg-Fernwärme eG
Lange Str. 21
31595 Steyerberg
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